EU genehmigt Milliardenbeihilfe für wasserstofffähige Gaskraftwerke in Deutschland
Die EU genehmigt eine Milliardenförderung für deutsche Gaskraftwerke ab 2031. Neue Anlagen müssen wasserstofffähig sein.

Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für eine umfangreiche deutsche Förderung neuer Gaskraftwerke erteilt. Mit diesem Schritt soll die Stromversorgungssicherheit langfristig gestärkt und eine stabile Energiebasis geschaffen werden, um den erwarteten Bedarf auch in Zeiten niedriger Erzeugung aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der Kapazitätsmechanismus ist für eine Einführung ab dem Jahr 2031 vorgesehen, wobei die geschätzten Kosten zwischen 15,6 und 35,2 Milliarden Euro liegen.
Technologische Anforderungen an die Kraftwerke
Ein zentraler Bestandteil der Genehmigung ist die Anforderung an die Zukunftsfähigkeit der geförderten Anlagen. Alle neuen Gaskraftwerke, die im Rahmen dieses Kapazitätsmechanismus Verträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren erhalten, müssen zwingend wasserstofffähig sein. Diese Vorgabe stellt sicher, dass die Kraftwerke in einem späteren Stadium auf den Betrieb mit klimaneutralem Wasserstoff umgerüstet werden können, um die Dekarbonisierungsziele der EU zu unterstützen.
Ausschreibung und Marktzugang
Der Kapazitätsmechanismus verfolgt einen technologieoffenen Ansatz. Neben neuen Gaskraftwerken können sich auch bestehende Kapazitäten, Speicherlösungen sowie Ansätze für einen flexibleren Stromverbrauch für eine Vergütung bewerben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren. Die EU-Kommission betonte in ihrer Bewertung, dass die Maßnahme notwendig sei, um den europäischen Zuverlässigkeitsstandard für Ressourcen zu erreichen, und gleichzeitig nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes haben werde.
Sicherung der Stromversorgung
Der Mechanismus zielt darauf ab, dass der Übertragungsnetzbetreiber die Kapazitäten vergütet, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich sind. Damit soll vermieden werden, dass durch die Energiewende entstehende Flexibilitätslücken die Stabilität des Stromnetzes gefährden. Die Maßnahme steht im Einklang mit den geltenden EU-Elektrizitätsvorschriften und den europäischen Beihilferichtlinien, die gezielte Unterstützung zur Netzstabilität unter strengen Nachhaltigkeitsauflagen erlauben.