Gericht bestätigt Genehmigung für Windpark Zootzen nach Eilverfahren
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt die Genehmigung für den Windpark Zootzen. Eilantrag des NABU gegen elf Windenergieanlagen erfolgreich zurückgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 24. August 2026 grünes Licht für den Windpark Zootzen in Wittstock/Dosse gegeben. Die juristische Auseinandersetzung entzündete sich an einer vom Landesamt für Umwelt erteilten Genehmigung für elf Windenergieanlagen, gegen die der Naturschutzbund (NABU) Brandenburg in einem Eilverfahren vorging.
Gericht weist Einwände zum Artenschutz zurück
Der NABU argumentierte, dass das Vorhaben den Schutz von Seeadlern, Mäusebussarden und Fledermäusen gefährde und negative Auswirkungen auf Schlafplätze von Singschwänen am Dranser See sowie auf das FFH-Schutzgebiet Wittstock-Ruppiner Heide habe. Die Richter folgten diesen Einwänden nicht. Zum Schutz des Seeadlers beurteilte das Gericht die geplante Abschaltung von fünf der elf Anlagen während der kritischen Phase zwischen Ende März und Ende April als ausreichend. Bezüglich des Mäusebussards wurde die erteilte Ausnahmeregelung unter Abwägung der besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien als rechtmäßig eingestuft.
Keine Bestätigung für Fledermaus-Meideverhalten
Die Kritikpunkte am Fledermausschutz wurden ebenfalls zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass ein befürchtetes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen derzeit nicht dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspreche. Zudem habe der Antragsteller keine Anhaltspunkte dafür liefern können, dass lokale Fledermauspopulationen durch die Anlagen tatsächlich beeinträchtigt würden. Auch die Argumentation zum Singschwanschutz verlief ohne Erfolg, da die erforderlichen Schwellenwerte für das Schlafgewässer am Dranser See nach gerichtlicher Einschätzung nicht erreicht werden.
Rechtssicherheit für das Projekt
Das Vorhaben im Windpark Zootzen, das unter dem Aktenzeichen OVG 7 S 9/26 verhandelt wurde, ist nach dem unanfechtbaren Beschluss rechtlich abgesichert. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des nahegelegenen FFH-Gebiets Wittstock-Ruppiner Heide wird durch das Gericht nicht erwartet.