Rentabilität
Die Kosten einer PV-Anlage hängen stark von den individuellen Rahmenbedingungen und der gewählten Technologie ab – etwa von der Anlagengröße, dem Standort, der Konstruktion (Dach-, Freiflächen- oder Floating-PV) sowie zusätzlichen Komponenten wie Wechselrichtern oder Montagesystemen.
Da jedes Projekt maßgeschneidert geplant wird, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer Anforderungen und Standortdaten. Unser Sales-Team berät Sie persönlich und ermittelt gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Telefon: +49 89 92566192
E-Mail: sales@sinnpower.com
Für die Umsetzung einer PV-Anlage von SINN Power stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Verfügung, die je nach Projektgröße, Standort und Unternehmensstruktur individuell kombiniert werden können:
KfW-Förderkredite – Zum Beispiel das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ mit zinsgünstigen Darlehen für PV-Projekte.
Leasing oder Contracting durch Dritte – Ein externer Partner übernimmt die Finanzierung und oft auch den Betrieb der Anlage, während Sie den erzeugten Strom nutzen.
Eigenfinanzierung – Direkte Investition aus Eigenmitteln, bei Bedarf kombiniert mit BAFA-Zuschüssen für bestimmte Effizienz- oder Speicherlösungen.
Einnahmen durch Stromvermarktung – Zusätzliche Erträge können über die EEG-Einspeisevergütung oder PPA-Modelle (Power Purchase Agreements) erzielt werden.
Auf Wunsch beraten wir Sie individuell zu den passenden Förder- und Finanzierungsoptionen und begleiten den gesamten Prozess von der Planung bis zur Umsetzung.
Für die Verpachtung einer Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage sind einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten:
Klarer Eigentumsnachweis oder vertraglich gesichertes Nutzungsrecht.
Langfristiger Nutzungsvertrag, um die Investition abzusichern.
Keine Nutzungsrestriktionen wie z. B. Naturschutzauflagen oder bestehende Nutzungsverträge, die der Installation entgegenstehen.
Zugang zur Fläche für Bau, Wartung und Betrieb der Anlage.
Vorhandener oder herstellbarer Zugang zum Netzanschlusspunkt.
Ja, abhängig von Bundesland, Standort und Anlagentyp können verschiedene Genehmigungen und Auflagen erforderlich sein:
Genehmigungspflicht: Je nach Größe, Anlagentyp und Landesbauordnung ist eine Baugenehmigung oder Anzeige erforderlich.
Netzanschlusszusage: Vor Baubeginn muss der Netzbetreiber den Anschluss bestätigen.
Wasserrecht (bei Floating-PV): Erforderlich für Installation auf Gewässern, teils mit zusätzlicher Planfeststellung bei öffentlichen Gewässern.
Für Photovoltaikanlagen stehen in Deutschland aktuell zwei Abschreibungsmethoden zur Verfügung:
Lineare Abschreibung (AfA): Gleichmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer, in der Regel 20 Jahre.
Degressive Abschreibung: Höhere Abschreibung in den ersten Jahren, derzeit mit bis zu 20–25 % pro Jahr vom Restwert möglich.
Betreiber, die Strom verkaufen, sind in der Regel gewerbesteuerpflichtig. Zudem ist bei Netzeinspeisung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erforderlich.
Welche Methode wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt von der Finanzplanung, der Unternehmensstruktur und möglichen steuerlichen Sonderregelungen ab. Ein Steuerberater kann hier die individuell optimale Strategie festlegen.
Die Amortisationsdauer liegt in der Regel zwischen 5 und 15 Jahren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die gewählte Technologie, die Systemgröße, der aktuelle und künftige Strompreis, mögliche Förderungen oder steuerliche Vorteile, die Eigenverbrauchsquote sowie die Vermarktungsform des Stroms (z. B. über ein Power Purchase Agreement – PPA).
Je höher der Eigenverbrauch und je günstiger die Förder- oder Vergütungsbedingungen, desto schneller amortisiert sich die Anlage – in einigen Fällen sogar deutlich unterhalb des Durchschnittsbereichs.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beträgt die Einspeisevergütung 9 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für neue PV-Anlagen (Stand: 2025). Diese Vergütung gilt für Anlagen, die ihren erzeugten Strom vollständig oder teilweise in das öffentliche Netz einspeisen und dafür einen entsprechenden Netzanschluss sowie eine Meldung bei der Bundesnetzagentur vorweisen können.
Die genaue Höhe kann je nach Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Nutzungskonzept (Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch) leicht variieren. Bei Floating-PV-Anlagen, die an Ausschreibungsverfahren teilnehmen, gelten ggf. individuelle Vergütungssätze.
Ja, in den meisten Fällen. PV-Anlagen sind eine langfristige Investition mit attraktiven Renditen durch:
gesparte Stromkosten (Eigenverbrauch),
Einspeisevergütungen,
staatliche Förderprogramme,
positive Umweltbilanz und ESG-Wirkung.
Rein technisch ist eine vollständige Autarkie mit Photovoltaik möglich – in der Praxis aber oft teuer, aufwendig und selten notwendig.
Hoher Speicherbedarf: Um auch in der Nacht oder bei Schlechtwetter versorgt zu sein, sind große Batteriespeicher nötig – das erhöht Kosten und Platzbedarf erheblich.
Überdimensionierung: Für echte Autarkie muss die PV-Anlage auf den Energiebedarf in den dunkelsten Wintermonaten ausgelegt sein – was im Sommer zu massiven Überschüssen führt.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Eine 100 % Autarkie ist meist wirtschaftlich nicht sinnvoll, vor allem bei bestehendem Netzanschluss.
Komplexere Technik: Inselnetzbetrieb erfordert spezielle Steuerung, Backup-Systeme (z. B. Notstromaggregat) und regelmäßige Wartung.
Fazit: Eine teilweise Autarkie mit PV und Speicher ist gut erreichbar und wirtschaftlich attraktiver. Eine vollständige Unabhängigkeit lohnt sich meist nur in sehr abgelegenen Regionen oder bei besonderen Anforderungen.
Ja, es gibt einige attraktive Fördermöglichkeiten, von denen Sie mit einem Projekt bei SINN Power direkt profitieren können.
EEG-Vergütung: Auch Floating-PV-Anlagen auf künstlichen Gewässern (z. B. Baggerseen) können nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden – etwa über Marktprämien bei Direktvermarktung.
Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur: SINN Power unterstützt gezielt bei Projekten, die an Ausschreibungen für innovative PV-Systeme teilnehmen – z. B. mit Speicher oder besonderen Standortbedingungen.
Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer oder Kommunen bieten zusätzlich Investitionszuschüsse oder Beratungsgelder – besonders im Kontext von Dekarbonisierung und ESG-Initiativen in Industrie und Hafenwirtschaft.
KfW-Finanzierung: Ergänzend können über die KfW zinsgünstige Kredite oder Klimaschutzprogramme in Anspruch genommen werden.
Die Erträge einer Solaranlage hängen von Technologie, Standort und Modulausrichtung ab. In Deutschland liegen realistische Werte bei etwa 800–1.400 kWh pro installiertem kWp und Jahr. Anlagen mit optimaler Ausrichtung und hochwertigen Komponenten erreichen dabei die oberen Werte, während ungünstigere Bedingungen wie Verschattung oder suboptimale Neigung die Erträge entsprechend reduzieren können
Der Eigenverbrauch hat in der Regel eine deutlich höhere wirtschaftliche Wirkung als die Netzeinspeisung. Warum?
Strom selbst nutzen spart mehr, als ihn zu verkaufen: Der Preis, den man für selbst erzeugten Strom nicht vom Netz beziehen muss, ist meist deutlich höher als die Einspeisevergütung.
Höhere Autarkie, geringere Stromkosten: Wer einen Großteil seines PV-Stroms selbst nutzt – z. B. mit Speicher oder intelligentem Lastmanagement – senkt seine laufenden Energiekosten spürbar.
Einspeisung als Zusatz, nicht als Hauptstrategie: Die Einspeisung ins Netz bringt zwar Einnahmen, aber kaum Rendite im Vergleich zur Eigenstromnutzung.
Gewerbliche Nutzung besonders lohnend: Wenn der Verbrauch tagsüber stattfindet (z. B. in Betrieben), kann ein sehr hoher Anteil direkt genutzt werden – das maximiert die Wirtschaftlichkeit.
Fazit: Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto besser die Rentabilität. Eine kluge Anlagendimensionierung, ggf. kombiniert mit Speicherlösungen, steigert den wirtschaftlichen Nutzen deutlich.