Wirtschaftlichkeit und Finanzierung
Die Kosten einer PV-Anlage hängen stark von den individuellen Rahmenbedingungen und der gewählten Technologie ab – etwa von der Anlagengröße, dem Standort, der Konstruktion (Dach-, Freiflächen- oder Floating-PV) sowie zusätzlichen Komponenten wie Wechselrichtern oder Montagesystemen.
Da jedes Projekt maßgeschneidert geplant wird, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer Anforderungen und Standortdaten. Unser Sales-Team berät Sie persönlich und ermittelt gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Telefon: +49 89 92566192
E-Mail: sales@sinnpower.com
Für die Umsetzung einer PV-Anlage von SINN Power stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Verfügung, die je nach Projektgröße, Standort und Unternehmensstruktur individuell kombiniert werden können:
KfW-Förderkredite – Zum Beispiel das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ mit zinsgünstigen Darlehen für PV-Projekte.
Leasing oder Contracting durch Dritte – Ein externer Partner übernimmt die Finanzierung und oft auch den Betrieb der Anlage, während Sie den erzeugten Strom nutzen.
Eigenfinanzierung – Direkte Investition aus Eigenmitteln, bei Bedarf kombiniert mit BAFA-Zuschüssen für bestimmte Effizienz- oder Speicherlösungen.
Einnahmen durch Stromvermarktung – Zusätzliche Erträge können über die EEG-Einspeisevergütung oder PPA-Modelle (Power Purchase Agreements) erzielt werden.
Auf Wunsch beraten wir Sie individuell zu den passenden Förder- und Finanzierungsoptionen und begleiten den gesamten Prozess von der Planung bis zur Umsetzung.
Für die Verpachtung einer Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage sind einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten:
Klarer Eigentumsnachweis oder vertraglich gesichertes Nutzungsrecht.
Langfristiger Nutzungsvertrag, um die Investition abzusichern.
Keine Nutzungsrestriktionen wie z. B. Naturschutzauflagen oder bestehende Nutzungsverträge, die der Installation entgegenstehen.
Zugang zur Fläche für Bau, Wartung und Betrieb der Anlage.
Vorhandener oder herstellbarer Zugang zum Netzanschlusspunkt.
Ja, abhängig von Bundesland, Standort und Anlagentyp können verschiedene Genehmigungen und Auflagen erforderlich sein:
Genehmigungspflicht: Je nach Größe, Anlagentyp und Landesbauordnung ist eine Baugenehmigung oder Anzeige erforderlich.
Netzanschlusszusage: Vor Baubeginn muss der Netzbetreiber den Anschluss bestätigen.
Wasserrecht (bei Floating-PV): Erforderlich für Installation auf Gewässern, teils mit zusätzlicher Planfeststellung bei öffentlichen Gewässern.
Für Photovoltaikanlagen stehen in Deutschland aktuell zwei Abschreibungsmethoden zur Verfügung:
Lineare Abschreibung (AfA): Gleichmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer, in der Regel 20 Jahre.
Degressive Abschreibung: Höhere Abschreibung in den ersten Jahren, derzeit mit bis zu 20–25 % pro Jahr vom Restwert möglich.
Betreiber, die Strom verkaufen, sind in der Regel gewerbesteuerpflichtig. Zudem ist bei Netzeinspeisung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erforderlich.
Welche Methode wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt von der Finanzplanung, der Unternehmensstruktur und möglichen steuerlichen Sonderregelungen ab. Ein Steuerberater kann hier die individuell optimale Strategie festlegen.