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Bundesregierung beschließt umfassende EEG-Reform und Netzpaket

Das Bundeskabinett hat eine EEG-Novelle und ein Netzpaket verabschiedet, die den Ausbau erneuerbarer Energien neu regeln und Kosteneffizienz steigern sollen.

Deutsche Molkerei Zeitung

Die Bundesregierung hat weitreichende energiepolitische Reformen auf den Weg gebracht. Am 29. Juli passierten die EEG-Novelle sowie das sogenannte Netzpaket das Kabinett, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium den Ausbau der erneuerbaren Energien wirtschaftlicher gestalten will. Das übergeordnete Ziel, den Anteil der Erneuerbaren am Strommix bis 2030 auf 80 Prozent zu heben, bleibt bestehen.

Neue Förderstrukturen für Photovoltaik

Ein zentraler Punkt der EEG-Novelle ist die Anpassung der Solarförderung. Der Fokus soll verstärkt auf Freiflächenanlagen liegen. Für kleine Dach-PV-Anlagen ist ab 2027 eine schrittweise Absenkung der Förderung für drei Jahre vorgesehen, bevor diese vollständig ausläuft. Die Regierung argumentiert, dass diese Anlagen auch ohne staatliche Unterstützung rentabel seien. Zudem soll die Förderung für Agri- und Moor-PV-Anlagen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Große geförderte Anlagen sollen künftig über Differenzverträge (Contracts for Difference) verfügen, die bei hohen Strompreisen Übergewinne abschöpfen.

Regulierungen bei Windenergie und Netzanbindung

Im Bereich der Windenergie plant die Regierung einen Pachtdeckel bei EEG-geförderten Anlagen, um Projektkosten zu senken und den Förderbedarf zu begrenzen. Laut Wirtschaftsministerium könnten die Kosten pro Standort dadurch um 35.000 Euro sinken. Ein weiterer Kernpunkt des Netzpakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt: Erneuerbare-Energien-Anlagen in überlasteten Netzgebieten erhalten künftig keine Entschädigung mehr, wenn sie aufgrund von Engpässen abgeregelt werden müssen. Im Gegenzug werden Netzbetreiber verpflichtet, das Netz in diesen Regionen beschleunigt auszubauen.

Anpassungen bei der Bioenergie

Auch für die Bioenergie gibt es neue Vorgaben. Die installierte Leistung soll bis 2030 von 8,5 auf 9,5 Gigawatt steigen, wobei die Ausschreibungsmengen für Biogas ab 2027 angepasst werden. Das Segment für Biomethananlagen wird hingegen gestrichen, da die Nachfrage zuletzt sehr gering war. Zudem soll der sogenannte Maisdeckel um 5 Prozentpunkte auf 30 Masseprozent angehoben werden.

Kritik aus den Branchen

Die Beschlüsse stießen auf deutliche Kritik. Vertreter der Bioenergiebranche warnten vor einem massiven Rückgang der Leistung und einer möglichen Stilllegung hunderter Anlagen. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft kritisierte die Einschnitte bei kleinen PV-Anlagen als fatales Signal für die Energiewende. Die Branchen hoffen nun auf Nachbesserungen während des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag.

Quelle: https://www.deutsche-molkerei-zeitung.de/politik-wirtschaft/kabinett-beschliesst-reformen/

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