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Debatte um geplante Deckelung der Pachterlöse für Windenergie an Land

Die Bundesregierung plant, Pachtzahlungen für Windräder an Land auf 3,5 Prozent der Stromerlöse zu begrenzen, was zu einer kontroversen Debatte führt.
Debatte um geplante Deckelung der Pachterlöse für Windenergie an Land

Die Bundesregierung plant eine bundesweite Obergrenze für Pachtzahlungen bei Windenergieanlagen an Land. Das Vorhaben sieht vor, die Pachterlöse auf 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse zu deckeln, um die EEG-Förderkosten zu senken und den Bundeshaushalt zu entlasten. Die Regelung soll für Anlagen gelten, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen und ausschreibungspflichtig sind.

Kritik von Waldeigentümern am Markteingriff

Der Verband AGDW - Die Waldeigentümer äußert scharfe Kritik an diesen Plänen. AGDW-Präsident Andreas Bitter warnt davor, dass die Deckelung die notwendige Akzeptanz für die Windkraftnutzung im ländlichen Raum gefährden und den Ausbau der Windenergie bremsen könnte. Zudem sieht der Verband einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit, was durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio untermauert wird. Die Waldeigentümer betonen, dass gerade Waldstandorte ein hohes Potenzial für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien bieten.

Potenzial für Entlastungen des Bundeshaushalts

Unterstützung erfährt das Vorhaben hingegen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ermöglicht die Deckelung eine Entlastung der Steuerzahler um Milliarden Euro, ohne dabei die Ziele für den Windkraftausbau zu gefährden. Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München, das im Auftrag des VKU erstellt wurde, beziffert das Entlastungspotenzial bis zum Jahr 2045 auf rund 13 Milliarden Euro, wenn ein Vergleich zu einer durchschnittlichen Pacht von 10 Prozent gezogen wird. Bei einem Pachtdeckel von 3,5 Prozent errechnet die Studie durchschnittliche Einnahmen von rund 32.000 Euro pro Windrad und Jahr.

Offene Punkte im Gesetzgebungsverfahren

Die Pläne sind Bestandteil der aktuellen EEG-Reform, die derzeit im Bundestag diskutiert wird. Während die Regierung die Entlastungswirkung für den Bundeshaushalt hervorhebt, bleiben die Auswirkungen auf die Standortsuche und die Bereitschaft von Flächeneigentümern zur Bereitstellung von Grundstücken ein zentraler Streitpunkt im weiteren parlamentarischen Verfahren.

Quelle: upday

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