Haryana: DHBVN erleichtert Kosten für private Solaranlagen
Der Stromversorger DHBVN erlaubt Haushalten in Haryana, Kosten für Solarnetzanschlüsse erst mit der ersten Stromrechnung zu begleichen.

Der indische Stromversorger Dakshin Haryana Bijli Vitran Nigam (DHBVN) hat eine neue Regelung zur finanziellen Entlastung von Haushalten eingeführt, die Photovoltaik-Dachanlagen im Rahmen des staatlichen Programms PM Surya Ghar Muft Bijli Yojana installieren. Antragsberechtigte können nun die anfallenden Gebühren für den Net-Meter sowie für die notwendige Anpassung der Anschlussleistung, das sogenannte Auto-load Enhancement, bequem über ihre erste Stromrechnung nach Inbetriebnahme der Anlage begleichen.
Staatliche Förderung für Dachanlagen
Ziel der Anpassung ist es, die bürokratischen und finanziellen Hürden bei der Installation von Solaranlagen abzubauen. Bisher mussten die Kosten für Netzanschlüsse und Lastanpassungen bereits bei der Antragstellung beglichen werden, was für viele Haushalte eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellte. Mit der Neuregelung haben Kunden nun die Wahl, diese Gebühren entweder wie bisher im Vorfeld oder direkt im Zuge der ersten Abrechnungsperiode nach Inbetriebnahme zu zahlen.
Stetig steigende Nachfrage in der Region
Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines signifikanten Nachfrageanstiegs nach Solarenergiesystemen in Haryana. Allein in den letzten fünf Monaten gingen rund 13.000 Anträge ein, von denen bereits mehr als 4.200 Systeme in Betrieb genommen wurden. In ganz Haryana wurden bis Mai insgesamt über 81.000 Anschlüsse im Rahmen des Programms realisiert, wobei der DHBVN einen maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung trägt.
Regulierung auf das Programm begrenzt
Der Versorger betonte, dass die neue Zahlungsmodalität ausschließlich für Projekte unter dem Programm PM Surya Ghar Muft Bijli Yojana gilt. Für andere Arten von Solarkonfigurationen bleibt das bisherige Abrechnungsverfahren weiterhin in Kraft. Die zuständigen technischen Abteilungen wurden angewiesen, die Kosten für Net-Meter und Leistungsanpassungen entsprechend zu dokumentieren und an die kaufmännische Abteilung zu übermitteln, um eine korrekte und fristgerechte Abrechnung in der ersten Stromrechnung sicherzustellen.