Die österreichische Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-Gesetz) vorgestellt, das wesentliche Weichen für die zukünftige Energieinfrastruktur stellen soll. Ziel des Vorhabens ist es, den Genehmigungsprozess für Industrie-, Energie- und Infrastrukturprojekte effizienter und schneller zu gestalten.
Strenge Auflagen für Rechenzentren
Ein zentraler Aspekt der Neuregelung betrifft den Bau von Rechenzentren. Diese müssen künftig ab einer Anschlussleistung von 100 Megawatt verpflichtend einer detaillierten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. In Gebieten, die als besonders schutzwürdig eingestuft sind, sinkt diese Schwelle bereits auf 50 Megawatt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass bei der Errichtung großer Server-Infrastrukturen die Belange von Mensch und Natur stärker berücksichtigt werden. Julia Herr, Umweltsprecherin der SPÖ, betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer gerechten Prüfungskultur, bei der nicht nur kleine Windkraftprojekte streng kontrolliert werden, sondern auch großflächige digitale Infrastrukturprojekte auf der grünen Wiese unter regulative Aufsicht gestellt werden.
Beschleunigung bei erneuerbaren Energien
Neben der regulatorischen Verschärfung für Rechenzentren zielt das UVP-Gesetz auf eine deutliche Beschleunigung beim Ausbau erneuerbarer Energien ab. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung von Windrädern und anderen erneuerbaren Kraftwerken, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas weiter zu reduzieren. Durch die Straffung der Verfahren soll mehr Energieproduktion im Inland ermöglicht werden, was nach Einschätzung der politischen Akteure nicht nur die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten stärken, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung fördern und Arbeitsplätze schaffen soll.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Phase der Begutachtung. Nach Abschluss dieses Prozesses ist die parlamentarische Behandlung und Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen. Ob und in welcher Form weitere Anpassungen vorgenommen werden, bleibt abzuwarten, während die Branche die Auswirkungen der geplanten Verschärfungen auf die digitale Infrastrukturentwicklung weiter evaluiert.
