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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis berät zu neuem Gebäudemodernisierungsgesetz

Die EAN informiert über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, die neue Biotreppe für Heizungen und aktuelle KfW-Förderbedingungen für Hausbesitzer.

NOKZEIT

Die Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis (EAN) bietet ab sofort eine kostenfreie Startberatung an, um Hausbesitzer und Modernisierer bei der Anwendung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes zu unterstützen. Das Gesetz, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt, bringt grundlegende Änderungen für den Heizungstausch und die damit verbundene staatliche Förderung mit sich.

Was ändert sich bei der Heizungstechnologie?

Die bisherige starre 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien entfällt zugunsten einer neuen Systematik, die eine Grüngasquote sowie eine sogenannte Biotreppe umfasst. Ab dem Jahr 2029 müssen fossile Brennstoffe wie Gas oder Heizöl schrittweise durch einen verpflichtenden Bio-Anteil ergänzt werden. Ziel ist die vollständige Klimaneutralität aller Brennstoffe für Heizungsanlagen bis spätestens 2045. Die detaillierten Vorgaben für diese Übergangsregelungen sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem separaten Gesetzgebungsverfahren konkretisiert werden.

Welche Förderungen sind verfügbar?

Die aktualisierte Förderrichtlinie trat bereits am 21. Juli 2026 in Kraft, wodurch die Antragstellung über das KfW-Programm Nr. 458 möglich ist. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen sowie Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen, ebenso wie den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze. Auch Kosten für Fachplanung, Baubegleitung sowie akustische Fachplanungen, etwa bei Wärmepumpen, werden berücksichtigt. Die EAN weist darauf hin, dass die Fördersätze künftig halbjährlich reduziert werden sollen.

Wer kann die Beratungsangebote nutzen?

Die EAN unterstützt sowohl private Eigenheimbesitzer als auch Handwerksbetriebe und Unternehmen dabei, sich in der neuen Rechtslage zu orientieren. Interessierte können eine unverbindliche Beratung via E-Mail unter info@eanok.de oder telefonisch unter 06281-906-850 vereinbaren. Aus den verfügbaren Angaben geht nicht hervor, ob die Kapazitäten für die kostenfreie Beratung aufgrund der erwarteten Nachfrage zeitlich begrenzt sind.

Quelle: https://www.nokzeit.de/2026/07/31/ean-informiert-ueber-gebaeudemodernisierungsgesetz/

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