Um den Herausforderungen der Energiewende im Handwerk zu begegnen, wurde eine bestehende Verbändevereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) zum 1. September 2026 umfassend neu gefasst und erweitert. Die Kooperation, die seit 2024 einen verlässlichen Rahmen für die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bietet, bezieht nun zusätzlich die Gewerke der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer mit ein. Ziel ist es, Zuständigkeiten, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsabläufe bei der Montage von Solaranlagen präziser zu definieren und damit sowohl die Qualität der Ausführung als auch die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.
Verbesserte Standards für Arbeitsschutz und Qualifikation
Im Zentrum der Vereinbarung stehen klare Anforderungen an das sichere Arbeiten in der Höhe sowie verbindliche Vorgaben für die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten. Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem die definierte Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) für Photovoltaik-Anlagen. Diese Qualifikation ermöglicht es Fachkräften aus nicht-elektrotechnischen Gewerken, spezifische Arbeiten – wie etwa den Anschluss der PV-Module – unter der fachlichen Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht auszuführen. Für Kunden bietet das Modell den Vorteil, über einen zentralen Ansprechpartner eine koordinierte Umsetzung durch qualifizierte Fachbetriebe zu erhalten.
Beteiligte Verbände und Verantwortungsbereiche
An der erweiterten Vereinbarung sind nun der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister sowie der Bundesverband Metall beteiligt. Unterstützt wird die Initiative durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
Abgrenzung elektrotechnischer Arbeiten
Die Vereinbarung setzt klare Grenzen bei den Zuständigkeiten. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters sowie an weiteren elektrischen Kernkomponenten bleiben weiterhin ausschließlich Elektrofachkräften vorbehalten. Diese müssen zudem gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung in ein Installateurverzeichnis eingetragen sein. Ergänzend dazu wurden die bestehenden Musternachunternehmerverträge aktualisiert, um die Übernahme der Fach- und Führungsverantwortung zwischen den beteiligten Gewerken rechtssicher abzubilden.
