EU-Elektrifizierungsplan: Österreichs Netzentgelt-Reform unter Prüfstand
Die EU plant den Ausbau der Elektrifizierung und Speicher. Österreichs Reform der Netzentgelte steht dabei vor der Herausforderung, Flexibilität zu belohnen.

Die Europäische Kommission forciert mit dem am 17. Juli 2026 veröffentlichten Electrification Action Plan den Umstieg auf elektrische Technologien wie Wärmepumpen, Elektroautos und Batteriespeicher. Um die Klimaziele zu erreichen, soll der Stromanteil am Endenergieverbrauch der EU von aktuell rund 23 Prozent auf 32 Prozent bis 2030 und perspektivisch 46 Prozent bis 2040 steigen. Der Plan unterstreicht die Notwendigkeit, Strom gegenüber fossilen Energieträgern wirtschaftlich konkurrenzfähiger zu machen, indem regulatorische Hemmnisse bei Netzentgelten und Anschlusskosten abgebaut werden.
Die EU-Kommission schätzt den Speicherbedarf in Europa auf etwa 200 Gigawatt bis 2030 und 500 Gigawatt bis 2040, basierend auf einem Stand von rund 55 Gigawatt im Jahr 2026. Diese Zahlen sind jedoch indikative Ziele und keine verbindlichen Quoten für die Mitgliedstaaten. Ein begleitender Legislativvorschlag, COM(2026) 600, adressiert zudem europäische Regeln für Netzentgelte und intelligente Zähler, um Flexibilität, Speicher und intelligente Netze besser in das Energiesystem zu integrieren. Über die endgültige Ausgestaltung muss das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat beraten.
Für Österreich kommt die europäische Initiative zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die Regulierungsbehörde E-Control mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) das heimische Tarifsystem reformiert. Diese soll ab dem 1. Jänner 2027 die methodische Grundlage für Netzentgelte bilden. Ein zentrales Element ist dabei die stärkere Gewichtung von Leistungsspitzen, berechnet anhand von Viertelstundenwerten, was die ökonomische Belastung für Haushalte und Gewerbebetriebe bei gleichzeitigem Betrieb stromintensiver Geräte erhöhen könnte.
Der Entwurf zur SNE-G-V sieht vor, dass flexible Netznutzungen durch Abschläge auf den Leistungspreis honoriert werden können. Zudem ist eine Befreiung von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten für systemdienliche Speicher vorgesehen, die jedoch Mindestvoraussetzungen wie eine Engpassleistung von einem Megawatt erfüllen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie attraktiv diese Flexibilitätsmodelle in der finalen Tarifverordnung tatsächlich gestaltet werden, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit entscheidend von den konkreten Cent-Beträgen abhängt.
Der Vergleich mit der aktuellen Entwicklung in Deutschland verdeutlicht die Komplexität technischer Vorgaben. Während Deutschland im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten vorbereitet, führen strenge technische Anforderungen für die Zehn-Stunden-Einspeisung dazu, dass viele Batteriespeicher von der Teilnahme faktisch ausgeschlossen sind. Dies zeigt, dass regulatorische Rahmenbedingungen über den Erfolg von Technologien entscheiden können. Für Fachbetriebe bedeutet diese Entwicklung, dass sie verstärkt als Systemintegratoren agieren müssen, um komplexe Schnittstellen zwischen verschiedenen Erzeugern, Speichern und Energiemanagementsystemen erfolgreich zu beherrschen.
Quelle: https://www.europesays.com/europa/72250/