Die kroatische Regierung hat ein neues Programm zur Förderung der Elektromobilität angekündigt, das im Oktober 2026 starten soll. Mit einem Gesamtbudget von 20 Millionen Euro zielt die Initiative darauf ab, den Kauf von neuen Elektroautos sowie verschiedenen Kategorien von Leichtfahrzeugen finanziell zu unterstützen. Der staatliche Umweltschutz- und Energieeffizienzfonds (FZOEU) erwartet, dass mit diesen Mitteln etwa 3.000 Anträge gefördert werden können.
Förderkriterien und Staffelung der Zuschüsse
Die Höhe der staatlichen Zuwendung richtet sich nach dem Bruttokaufpreis des Fahrzeugs, inklusive Mehrwertsteuer. Für Elektroautos mit einem Kaufpreis von bis zu 35.000 Euro ist ein maximaler Zuschuss von 9.000 Euro vorgesehen. Fahrzeuge, deren Preis zwischen 35.000 Euro und 62.500 Euro liegt, können mit bis zu 7.000 Euro gefördert werden. Teurere Modelle sind von der Förderung ausgeschlossen. Unabhängig vom Preis gilt eine Förderobergrenze von 40 Prozent der Fahrzeugkosten.
Unterstützung für Leichtfahrzeuge
Neben Personenkraftwagen umfasst das Programm auch leichte Elektrofahrzeuge, darunter Mopeds, Motorräder sowie bestimmte drei- und vierrädrige Modelle der Klassen L1 bis L7. Auch hier liegt die Preisobergrenze für die Antragsberechtigung bei 35.000 Euro. Der maximale Zuschuss für diese Fahrzeugtypen beträgt 2.500 Euro, wobei ebenfalls die 40-Prozent-Regel zur Anwendung kommt.
Neues digitales Antragsverfahren
Im Vergleich zu früheren Programmen wird die Antragstellung für die neue Förderperiode digitalisiert. Interessenten müssen ihre Anträge über die Plattform eFZOEU einreichen und sich über das nationale Identifikations- und Authentifizierungssystem (NIAS) ausweisen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem ein verbindliches Preisangebot des Händlers, ein aktueller Wohnsitznachweis sowie eine unterzeichnete Erklärung. Da Mittel aus früheren Programmen teilweise sehr schnell erschöpft waren, empfiehlt der FZOEU eine frühzeitige Vorbereitung der digitalen Unterlagen. Pro Person ist nur ein Antrag zulässig. Während Bar- und Finanzierungskäufe förderfähig sind, bleibt operatives Leasing von dem Programm ausgeschlossen. Die Fahrzeuge dürfen zudem erst nach dem offiziellen Start des Programms vollständig bezahlt werden.
