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Personelle Resilienz: Gewaltschutzkoordination als Ansatz für Kritische Infrastrukturen

Ein neues Rollenmodell der Gewaltschutzkoordination soll die personelle Resilienz und Gewaltprävention in Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) stärken.

Günther Pfeifer

Der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) konzentriert sich klassischerweise auf Cybersicherheit, physische Barrieren und technische Redundanzen. Dass die Resilienz einer Organisation jedoch maßgeblich von den Menschen abhängt, die kritische Dienstleistungen aufrechterhalten, rückt zunehmend in den Fokus. Gewalt, Bedrohungen oder Sabotage gegen Beschäftigte können nicht nur individuelle Folgen haben, sondern die Funktionsfähigkeit von Leitstellen, Versorgungsbetrieben oder sozialen Diensten gefährden.

Gewaltschutzkoordination als organisatorische Schnittstelle

Als Lösungsansatz wird ein fachliches Rollenmodell diskutiert, das die Koordination von Gewaltprävention innerhalb von Organisationen übernimmt. Der Gewaltschutzkoordinator tritt dabei nicht in Konkurrenz zu bestehenden Funktionen wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Krisenmanagement oder dem Werkschutz. Vielmehr fungiert die Rolle als Bindeglied, um Informationen und Maßnahmen aus den verschiedenen Fachbereichen systematisch zusammenzuführen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, notwendige Schutzmaßnahmen abzustimmen und die Nachsorge nach belastenden Ereignissen sicherzustellen.

Fünf Säulen der personellen Resilienz

Ein wesentlicher Teil des Konzepts basiert auf einem Fünf-Säulen-Modell, das personelle Resilienz als kontinuierlichen Prozess begreift. Dieser umfasst das Erkennen von Risiken durch Vorfallauswertungen, das Schaffen sicherer Arbeitsbedingungen durch technische und organisatorische Maßnahmen, die Vorbereitung auf Krisenfälle, die Stabilisierung des Betriebs nach Störungen sowie die dauerhafte Verankerung der Erkenntnisse in internen Prozessen. Diese Struktur soll verhindern, dass Verantwortung für Sicherheit ausschließlich auf die individuelle Belastbarkeit der Mitarbeiter abgewälzt wird.

Keine gesetzliche Pflichtfunktion

Es ist wichtig hervorzuheben, dass der Gewaltschutzkoordinator derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Rolle im Kontext des KRITIS-Dachgesetzes darstellt. Das Modell dient Betreibern als Hilfestellung, um bestehende Anforderungen an die physische Resilienz und den Arbeitsschutz effizienter zu verknüpfen. Die operative Verantwortung für die Sicherheit der Anlagen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verbleibt weiterhin bei der Unternehmens- und Behördenleitung. Organisationen, die mehrere Standorte betreiben oder regelmäßigem Publikumsverkehr ausgesetzt sind, profitieren laut dem Fachbeitrag besonders von einer solchen zentralen Koordination.

Quelle: https://guenther-pfeifer.de/gewaltschutzkoordinator-kritis-resilienz-gewaltpraevention/

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