Reform des EEG: Ende der garantierten Einspeisevergütung ab 2027
Das Bundeskabinett beschließt das Ende der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027. Alles zu Bestandsschutz und Direktvermarktung im neuen Netzpaket 2026.

Das Bundeskabinett hat eine fundamentale Anpassung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschlossen. Im Zentrum der Reform steht das Aus für die bisher staatlich garantierte Einspeisevergütung für neu installierte, kleine Dachphotovoltaik-Anlagen. Damit reagiert die Regierung auf die veränderten Marktbedingungen und den Wunsch, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an den aktuellen Bedarf und die Kapazitäten des Stromnetzes zu koppeln.
Was ändert sich ab 2027 konkret?
Für Betreiber von Solaranlagen auf Wohnhäusern bedeutet der Beschluss, dass ab dem 1. Januar 2027 die feste Vergütung für eingespeisten Strom wegfällt. An ihre Stelle tritt eine verpflichtende Direktvermarktung, bei der der erzeugte Strom an der Strombörse veräußert wird. Um einen abrupten Übergang zu vermeiden, sieht der Gesetzesentwurf eine befristete Übergangszahlung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren für Neuanlagen vor. Diese Regelung zielt darauf ab, die Betreiber schrittweise an die Marktverantwortung heranzuführen.
Wer ist von den Neuregelungen betroffen?
Der Bestandsschutz gilt für alle Anlagen, die bereits in Betrieb sind oder bis zum 31. Dezember 2026 installiert und ans Netz angeschlossen werden. Diese Anlagen erhalten weiterhin ihre zugesagte Einspeisevergütung über die vertraglich festgelegte Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Neu ist zudem eine schrittweise Absenkung der Schwelle für die Marktverantwortung bei kleinen Systemen. Während aktuell noch eine breite Förderung erfolgt, soll diese in den Jahren 2029 und 2030 auf Anlagen unter 7 Kilowatt-Peak (kWp) begrenzt werden, bevor ab 2031 auch die Förderung für Kleinstanlagen und Balkonkraftwerke ausläuft.
Wie ist die wirtschaftliche Bedeutung der Änderung?
Durch die Direktvermarktung hängen die Einnahmen künftig direkt vom aktuellen Börsenstrompreis ab, der je nach Angebot und Nachfrage schwankt. Dies erhöht die Bedeutung des Eigenverbrauchs, da die Einsparungen durch den vermiedenen Strombezug bei den derzeitigen Strompreisen die wirtschaftlich sinnvollere Option darstellen dürften. Ergänzend zum Netzpaket 2026 wurden auch neue Priorisierungsregeln für den Netzanschluss eingeführt, die den Zubau künftig stärker an der tatsächlichen Leitungskapazität orientieren sollen.
Quelle: https://prowork365.de/oekostrom-reform-wegfall-der-einspeiseverguetung/