BDE fordert CO2-basiertes Label für grünen Stahl ohne gleitende Skalen
BDE kritisiert Bewertungsmodelle für grünen Stahl und fordert eine Kennzeichnung basierend auf dem absoluten CO2-Fußabdruck statt auf Schrottquoten.

Die Debatte um die Definition von klimafreundlichem Stahl in der EU intensiviert sich. Im Zentrum steht die Frage, wie künftig der CO2-Ausstoß von Eisen- und Stahlprodukten bewertet wird, da dies direkte Auswirkungen auf den Zugang zu öffentlichen Aufträgen hat. Der Entsorgerverband BDE lehnt dabei aktuelle Ansätze ab, die eine sogenannte gleitende Skala (Sliding Scale) vorsehen, bei der die zulässige Emissionsschwelle an den Schrottanteil in der Produktion gekoppelt wird. Laut BDE konterkariert diese Kopplung das Ziel, den tatsächlichen Treibhausgasausstoß transparent zu machen.
Zwei konkurrierende Bewertungsansätze
Aktuell stehen sich im Wesentlichen zwei Modelle gegenüber. Zum einen gibt es den Entwurf der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC), der absolute Grenzwerte je Tonne Produkt vorsieht. Zum anderen existiert der Low Emission Steel Standard (LESS), der vom Herstellerverband Wirtschaftsvereinigung Stahl getragen wird. Während der JRC-Ansatz emissionsbasierte Klassen ohne Rücksicht auf den Schrotteinsatz festlegt, koppelt der LESS-Standard die zulässige Schwelle explizit an die Schrottquote. Der BDE kritisiert am LESS-Modell, dass erzbasierte Produktionsrouten trotz deutlich höherer Emissionen in dieselbe Effizienzklasse fallen könnten wie Elektrostahlrouten.
Forderung nach verbindlichen Minderungspfaden
Obwohl der BDE den emissionsbasierten Ansatz der JRC grundsätzlich bevorzugt, sieht der Verband auch hier Nachbesserungsbedarf. Die derzeit diskutierten Klassengrenzen seien zu wenig ambitioniert, sodass selbst konventionell hergestellter Hochofenstahl als grüner Stahl eingestuft werden könnte. Der BDE dringt darauf, den delegierten Rechtsakt unter der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zu nutzen, um nicht nur die Standards deutlich anzuheben, sondern auch einen verbindlichen Minderungspfad für die Grenzwerte festzulegen. Dies sei notwendig, um Anlagenbetreibern und Investoren langfristige Planungssicherheit zu geben.
Rahmenbedingungen ab 2029
Ab dem Jahr 2029 sollen in der öffentlichen Beschaffung der EU Mindestanteile für CO2-arm hergestellte Materialien gelten. Die genaue Ausgestaltung, was unter diesen Begriff fällt, wird derzeit noch im Rahmen des Industrial Accelerator Act sowie der Ökodesign-Verordnung debattiert. Der BDE betont, dass eine ehrliche Marktgestaltung und klare Anreize für echte Klimaziele nur durch eine strikte Orientierung am absoluten CO2-Fußabdruck erreicht werden können. Offen bleibt derzeit, wie die finale Ausgestaltung der Rechtsakte ausfällt, da die Verhandlungen im Rat und Parlament noch andauern.
Quelle: https://320grad.de/2026/08/03/bde-gruenstahl-label-nur-nach-echtem-co2-ausstoss/