Die Bundesnetzagentur hat mit der am 1. Oktober 2026 getroffenen Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, die regulatorischen Rahmenbedingungen für dezentrale Stromspeicher grundlegend angepasst. Das Ziel der neuen Vorgaben ist es, private Batteriespeicher und Elektroautos stärker in das Stromsystem zu integrieren und als flexible Marktteilnehmer zu aktivieren.
Regulatorische Öffnung für Netzstrom
Bisher waren Heimspeicher primär darauf ausgelegt, überschüssigen Strom aus Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch zwischenzuspeichern. Die MiSpeL-Festlegung erlaubt es nun, dass Speicher künftig Strom sowohl aus der eigenen Photovoltaikanlage als auch aus dem öffentlichen Netz aufnehmen können. Dabei bleiben die unterschiedlichen Strommengen rechnerisch voneinander getrennt, sodass der Anspruch auf die EEG-Förderung für den zwischengespeicherten erneuerbaren Strom gewahrt bleibt. Zudem ermöglicht die Regelung eine Saldierung bei bestimmten Umlagen für Strom, der aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist wird.
Zwei Modelle zur rechnerischen Trennung
Um die Strommengen trotz der gemeinsamen Speichernutzung korrekt abzugrenzen, führt MiSpeL zwei Optionen ein. Die Abgrenzungsoption nutzt viertelstündliche Messwerte und steht auch komplexeren Anlagenkonstellationen zur Verfügung. Die für private Haushalte besonders relevante Pauschaloption ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowattpeak vorgesehen und setzt auf vereinfachte gesetzliche Annahmen. Die Nutzung dieser Pauschalvariante erfordert jedoch noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Integration von Elektrofahrzeugen und V2G
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die Einbeziehung bidirektionaler Ladepunkte. Dadurch kann die Batterie eines Elektroautos künftig ähnlich wie ein stationärer Heimspeicher agieren, indem sie Energie aufnimmt und bei Bedarf an das Haus oder das öffentliche Stromnetz abgibt. Da die Speicherkapazitäten von E-Autos das Potenzial von Heimspeichern oftmals deutlich übersteigen, könnten sie eine wichtige Rolle bei der Pufferung schwankender Erzeugung aus Wind- und Solarenergie spielen.
Umsetzung und nächste Schritte
Trotz der regulatorischen Vereinfachungen betonte die Behörde, dass noch kein voll entwickelter Massenmarkt existiert. Netz- und Messstellenbetreiber haben für die technische Umsetzung der neuen Vorgaben grundsätzlich Zeit bis Ende September 2027. Während dieser Übergangsphase ist für die Nutzung der neuen Optionen die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich. Parallel arbeitet die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Verfahrens an einer Reform der Netzentgeltsystematik, die entscheidenden Einfluss auf die zukünftige wirtschaftliche Attraktivität der neuen Speicher-Geschäftsmodelle haben wird.
