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Bundesrat positioniert sich gegen Pachtdeckel für Windenergieflächen

Der Bundesrat lehnt in der aktuellen EEG-Novelle einen Pachtdeckel für Windenergieflächen ab und fordert mehr Rechtssicherheit bei der EUDR-Umsetzung.
Bundesrat positioniert sich gegen Pachtdeckel für Windenergieflächen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Stellungnahme zu laufenden Gesetzesvorhaben wichtige Signale für die deutsche Energie- und Forstpolitik gesetzt. Mit Blick auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lehnt die Länderkammer die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Pachtdeckels für Windenergieflächen ausdrücklich ab.

Eingriffe in die Vertragsfreiheit gefährden Ausbauziele

Die Entscheidung des Bundesrates stützt die Auffassung vieler Branchenakteure, dass staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung bei Flächenpachten den Windkraftausbau eher hemmen als fördern könnten. Nach Einschätzung des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer würde eine solche Deckelung die Bereitschaft von Eigentümern, Flächen für Windenergieprojekte zur Verfügung zu stellen, erheblich mindern. Der Bundesrat betonte in diesem Zusammenhang, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien maßgeblich von der Akzeptanz der betroffenen Flächeneigentümer abhänge. Ein Pachtdeckel könnte dieses notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigen.

Rechtssicherheit bei der EUDR-Umsetzung gefordert

Neben den Regelungen zum EEG befasste sich der Bundesrat mit der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die auf EU-Ebene erreichten Erleichterungen verbindlich und rechtssicher im deutschen Durchführungsgesetz zu verankern. Dies soll nicht lediglich über Verwaltungsvorschriften geschehen, sondern eine klare gesetzliche Basis schaffen, um bürokratische Hürden und Datenmengen für Waldbesitzer zu begrenzen. Besonders hervorgehoben wird dabei die Möglichkeit für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, vereinfachte Erklärungen für ihre Mitglieder abzugeben. Der Bundesrat sieht darin einen notwendigen Schritt, um die Anforderungen an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung praxisgerecht in den nationalen Rechtsrahmen zu integrieren.

Appell an den Bundestag

Der Verband der Waldeigentümer begrüßt das Votum der Länderkammer ausdrücklich als klare Leitplanke für das weitere parlamentarische Verfahren. Nun liegt es am Bundestag, diese Empfehlungen bei der abschließenden Beratung der Gesetzentwürfe zu berücksichtigen. Sollte der Bundestag von diesen Vorgaben abweichen, warnt der Verband vor negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forstwirtschaft sowie für die ambitionierten Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien.

Quelle: AGDW – Die Waldeigentümer

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