Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Bremer Senat wegen Klimaschutzzielen ein
Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen den Bremer Senat, da Klimaschutzziele für 2030 aufgrund unzureichender Maßnahmen voraussichtlich verfehlt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 5. August 2026 eine Klimaklage gegen den Bremer Senat beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen eingereicht. Die Organisation reagiert damit auf die aus ihrer Sicht drohende Verfehlung der verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030. Während das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz eine Minderung der CO2-Emissionen um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorsieht, deuten aktuelle Prognosen auf eine deutlich geringere Erreichungsquote hin.
Forderung nach wirksamen Klimaschutzmaßnahmen
Das Kernanliegen der Klage ist die Verpflichtung des Bremer Senats zur Erarbeitung eines effektiven Klimaschutzplans. Nach Ansicht der DUH reicht das bisherige Vorgehen der Landesregierung nicht aus, um die gesetzlich festgelegten Ziele zu erreichen. Laut einer vom Senat beauftragten Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg ist selbst bei vollständiger Umsetzung aller geplanten Maßnahmen lediglich eine Minderung der CO2-Emissionen um maximal 45 Prozent bis 2030 zu erwarten. Im Jahr 2024 lag die Minderung nach Angaben der Kläger bei 34,8 Prozent. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert den Senat auf, umgehend zusätzliche Maßnahmen wie eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung einzuleiten.
Verstoß gegen gesetzliche Verfahren
Die DUH begründet den juristischen Schritt unter anderem mit dem Ignorieren gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz sieht für den Fall einer drohenden Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vor. Der Senat hätte demnach bereits nach Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 einen Bericht zur Zielerreichung an die Bürgerschaft übermitteln müssen. Zudem hätte bis zum 31. Juli 2026 der Entwurf eines zusätzlichen Maßnahmenkatalogs vorliegen müssen. Beide Fristen wurden nach Informationen der DUH nicht eingehalten. Durch das Ausbleiben dieser Schritte werde die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat blockiert, was die DUH als rechtswidrig einstuft. Weitere Angaben zu einer Stellungnahme des Senats oder zum weiteren Zeitplan des Gerichtsverfahrens sind aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.
Quelle: https://niedersachsen-aktuell.com/bremen-versagt-beim-klimaschutz-deutsche-umwelthilfe-reicht-klimaklage-ein/