Einstufung des Kreises Borken als Küstenregion stößt auf massiven politischen Widerstand
Der Bund stuft den Kreis Borken als Küstenregion ein, was die Windkraft-Förderung gefährdet. NRW-Politik und lokale Akteure protestieren gegen die EEG-Pläne.

Im Zuge der geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt eine neue Einstufung des Kreises Borken für erheblichen Unmut in Nordrhein-Westfalen. Der Bund plant, den münsterländischen Kreis trotz seiner Lage tief im Binnenland als Küstenregion zu klassifizieren. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die Förderung von Windenergieprojekten an Land, da für Küstengebiete strengere Vorgaben beim sogenannten Gütefaktor gelten, die eine spürbare Absenkung der finanziellen Unterstützung zur Folge haben.
Das Bundeswirtschaftsministerium stützt diese Maßnahme auf Ertragsanalysen bestehender Anlagen sowie auf Daten des Umweltbundesamts zur durchschnittlichen Windhöffigkeit. In der Region wird diese Argumentation jedoch massiv angezweifelt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sowie lokale Vertreter kritisieren das Vorhaben scharf und fordern eine Rücknahme der Einstufung, da diese den wirtschaftlichen Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort konterkariere.
Besonders betroffen sind geplante Windenergieprojekte, deren Rentabilität durch die drohende Koppelung an das Küsten-Fördersystem gefährdet ist. Nach Angaben von Landrat Kai Zwicker (CDU) könnten mindestens 15 Projekte in der Region beeinträchtigt werden. Ein prominentes Beispiel ist der geplante Bürgerwindpark Plaggenbahn in Heek, bei dem vier Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils rund 250 Metern vorgesehen sind. Die Initiatoren befürchten bei einer Einstufung als Küstengebiet finanzielle Nachteile in Millionenhöhe.
Der politische Widerstand formiert sich bereits auf verschiedenen Ebenen. Die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) bezeichnete das Vorhaben als unsachgemäß. Zudem hat der Regionalrat Münster eine Resolution zur Rücknahme der Entscheidung verabschiedet. Auf Bundesebene setzt sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König dafür ein, die vom Wirtschaftsministerium herangezogenen Berechnungsgrundlagen offenzulegen, um die fachliche Validität der Einstufung zu überprüfen. Der Bundestag berät im Rahmen der ersten Lesung über die EEG-Novelle, wobei der Streit um die regionale Zuordnung ein zentrales Diskussionsthema bildet.