Indien plant verpflichtende Batteriespeicher für neue Solar- und Windparks ab 2027
Die indische CEA plant ab 2027 eine Speicherpflicht für neue Solar- und Windparks. Betreiber müssen dann 10 Prozent der Leistung in Batterien vorhalten.

Die indische Elektrizitätsbehörde Central Electricity Authority (CEA) plant neue regulatorische Anforderungen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Betreiber von neu errichteten bodengebundenen Photovoltaik-Anlagen sowie Onshore-Windparks, die nach dem 1. Juli 2027 in Betrieb genommen werden, sollen künftig verpflichtet werden, Batteriespeicher in ihre Projekte zu integrieren.
Neue technische Anforderungen an Speicher und Wechselrichter
Gemäß den aktuell zur öffentlichen Kommentierung vorliegenden Entwurfsregeln müssen Projekte ab dem Stichtag eine Batteriespeicherkapazität vorhalten, die mindestens 10 Prozent der installierten Anlagenleistung entspricht. Die Batterien müssen dabei in der Lage sein, den Strom für einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden zu speichern. Ein Beispiel hierfür wäre ein 100-Megawatt-Solarpark, der zukünftig einen Batteriespeicher mit einer Leistung von 10 Megawatt für eine zweistündige Abgabedauer bereitstellen müsste.
Zusätzlich zu den Speichervorgaben fordert die CEA, dass 15 Prozent der eingesetzten Wechselrichter über eine sogenannte netzbildende Funktion (grid-forming mode) verfügen müssen. Diese Technologie ermöglicht es, die Frequenz und Spannung im Stromnetz aktiv zu stabilisieren und trägt somit maßgeblich zur Versorgungssicherheit bei, da auch die Batteriespeichersysteme diese technische Eigenschaft aufweisen müssen.
Stufenweise Verschärfung der Speicherpflicht
Die Anforderungen für neue Anlagen sollen laut dem Entwurf mit der Zeit steigen. Für Projekte, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2029 und dem 30. Juni 2031 in Betrieb genommen werden, plant die Behörde eine Verschärfung der Speicherdauer auf mindestens vier Stunden, während die geforderte Speicherkapazität von 10 Prozent der installierten Leistung unverändert bleibt.
Die CEA behält sich zudem vor, die geforderten Prozentsätze für netzbildende Wechselrichter oder die Speicherkapazitäten bei Bedarf anzupassen. Interessensvertreter und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, bis zum 4. Oktober 2026 Stellungnahmen zu den Entwurfsregeln bei der Behörde einzureichen.