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KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet: Unterstützung für Wohnraumschaffung

Seit 1. Juli 2026 fördert der Bund mit dem KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ die Umnutzung von Gewerbeflächen mit bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Henke AG

Seit dem 1. Juli 2026 können Eigentümer für die Umnutzung von leerstehenden Gewerbeflächen in Wohnraum eine neue staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat gemeinsam mit der KfW das Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt, um gezielt auf den Leerstand in Gewerbeimmobilien und den gleichzeitigen Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu reagieren.

Welche Förderbeträge sind vorgesehen?

Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, wobei die Förderung auf maximal 100.000 Euro je entstehender Wohneinheit gedeckelt ist. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Für das laufende Kalenderjahr 2026 hat der Bund ein Budget von insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt. Es ist zu beachten, dass eine Rechtsgrundlage auf die Förderung nicht besteht und diese von der Verfügbarkeit der Mittel abhängt.

Was ist bei der Förderung zu beachten?

Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf die baulichen Umbaukosten, wie etwa Rückbau, Grundrissänderungen, den Innenausbau sowie die Erschließung neuer Wohneinheiten. Die Kosten für eine energetische Sanierung selbst – wie Dämmung, Fensteraustausch oder neue Heizungssysteme – sind von diesem speziellen Zuschussprogramm ausgeschlossen. Diese Maßnahmen können jedoch über die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW oder des BAFA ergänzend finanziert werden, sofern eine Doppelförderung für dieselben Kosten vermieden wird.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt und nicht zu Wohnzwecken genutzt ist. Nach der Umnutzung muss das Objekt mindestens den Effizienzhaus-Standard 85 (EE) erfüllen; bei Denkmalobjekten gilt der abgemilderte Standard Effizienzhaus Denkmal EE. Zudem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden.

Quelle: https://www.henke-ag.de/gewerbe-zu-wohnen-kfw-foerderung/

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