Kooperation für die Direktvermarktung kleiner Solaranlagen ab 2027
Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy planen ab 2027 eine gemeinsame Lösung für die Direktvermarktung kleiner Solaranlagen zur EEG-Novelle.

Die Unternehmen Rabot Energy, Clever-PV und Inexogy haben eine Kooperation zur Direktvermarktung von kleinen Solaranlagen angekündigt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, ab 2027 eine ganzheitliche Lösung anzubieten, die den Prozess der Stromvermarktung für Betreiber von Dachanlagen vereinfacht. Hintergrund dieser Entwicklung ist der Entwurf zur EEG-Novelle 2027, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde und die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen vorsieht.
Technik und Prozesskette
Die Partner decken mit ihrem Angebot die gesamte Prozesskette ab. Rabot Energy übernimmt dabei die Vermarktung des Stroms an der Börse und zahlt die Erlöse an die Betreiber aus. Clever-PV steuert angeschlossene Komponenten wie Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Wallboxen so, dass die Einspeisung in Zeiten hoher Markteffizienz erfolgt, während bei negativen Preisen eine Abregelung stattfindet. Inexogy fungiert als wettbewerblicher Messstellenbetreiber und stellt die notwendigen intelligenten Messsysteme (iMSys) bereit, die unabhängig vom Netzgebiet bestellbar sind. Nach Angaben der Unternehmen entfällt damit die Hürde einer eingeschränkten Verfügbarkeit dieser Technik.
Saisonale Speicheroptimierung
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist der Einsatz des Batteriespeichers, der über das ganze Jahr hinweg optimiert wird. Im Sommer liegt der Fokus auf der Maximierung des Eigenverbrauchs. Im Winter hingegen soll der Speicher in Stunden mit niedrigen oder negativen Strompreisen günstig aus dem Netz geladen werden, um den Haushalt zu versorgen, wenn die Strompreise hoch sind. Laut den Unternehmen ist für die Umsetzung keine zusätzliche Hardware im Zählerschrank erforderlich.
Verfügbarkeit als White-Label-Lösung
Die Lösung richtet sich nicht nur an Endkunden, sondern soll auch als White-Label-Produkt für Installateure, Energieversorger und Fachpartner zur Verfügung stehen. Damit können diese Akteure ihren Kunden die Direktvermarktung und Einspeiseoptimierung unter eigener Marke anbieten. Das Angebot soll verfügbar werden, sobald die geplanten Gesetzesänderungen der EEG-Novelle 2027 in Kraft treten. Während die Direktvermarktungspflicht zunächst für Neuanlagen ab 50 Kilowatt vorgesehen ist, soll sie bis 2030 auf alle Neuanlagen ausgeweitet werden. Betreiber, deren Anlagen bis Ende 2026 in Betrieb genommen wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen und erhalten die Einspeisevergütung über die volle Laufzeit von 20 Jahren.
Quelle: https://www.photovoltaik.eu/planung/drei-unternehmen-kooperieren-bei-direktvermarktung-kleiner-solaranlagen