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Stadt Augsburg verabschiedet kommunale Wärmeplanung

Augsburg hat seine kommunale Wärmeplanung fristgerecht vor dem 30. Juni 2026 beschlossen und erfüllt damit die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes.

Cleanthinking

Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat die kommunale Wärmeplanung am 18. Juni 2026 offiziell verabschiedet. Mit diesem Beschluss vollzieht die drittgrößte Stadt Bayerns einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der klimaneutralen Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene.

Einhaltung gesetzlicher Fristen

Die Verabschiedung erfolgt in einem entscheidenden Zeitrahmen, da das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine verbindliche Frist bis zum 30. Juni 2026 vorsieht. Augsburg konnte das Vorhaben fristgerecht zum Abschluss bringen und vermeidet damit den Verzug bei der gesetzlich vorgeschriebenen strategischen Planung für die Wärmewende.

Bedeutung für die urbane Energiewende

Die kommunale Wärmeplanung dient als zentrales Instrument, um die Wärmeversorgung in städtischen Gebieten schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen. Sie analysiert die bestehende Versorgungssituation, identifiziert Potenziale für Wärmenetze sowie dezentrale Lösungen und dient als Grundlage für zukünftige Infrastrukturinvestitionen. Für die Stadtentwicklung bedeutet dieser Schritt eine höhere Verbindlichkeit bei der Planung von Wärmeinfrastrukturen und bietet Akteuren der Energiebranche Planungssicherheit für anstehende Projekte.

Quelle: https://www.cleanthinking.de/kommunale-waermeplanung-augsburg/

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