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Bundesnetzagentur stellt neuen Entwurf zur Reform der Netzentgelte vor

Die Bundesnetzagentur hat den neuen Entwurf zur Reform der Netzentgelte (AgNes) vorgelegt. Die Neuregelung soll ab 2029 für mehr Flexibilität im Netz sorgen.

photovoltaik

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Anschluss an eine erste Vorstellung ihrer Reformpläne am 27. Mai 2026 einen neuen Festlegungsentwurf zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ veröffentlicht. Diese Reform soll die geltende Stromnetzentgeltverordnung ablösen und ab dem Jahr 2029 eine zukunftsfähige Grundlage für die Kostenverteilung im Stromnetz bilden. Präsident Klaus Müller betonte, dass mit dem Entwurf frühzeitig Transparenz geschaffen und Investitionssicherheit für die Akteure im Strommarkt gewährleistet werden soll. Das gesamte Volumen der Netzentgelte beläuft sich auf rund 37 Milliarden Euro jährlich.

Fokus auf Anschlussleistung und Kapazitäten

Ein zentraler Aspekt der geplanten Umstellung ist die stärkere Gewichtung der Anschlussleistung bei der Berechnung der Netzentgelte, während der bisherige Schwerpunkt auf den verbrauchten Kilowattstunden an Bedeutung verliert. Bei Haushalten und Gewerbebetrieben mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100 Megawattstunden soll der Grundpreis künftig zwischen 20 und 40 Prozent der Netzentgelte ausmachen. Prosumer müssen hierbei mit einem Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Preis für die Anschlussleistung rechnen. Für Stromspeicher sind dabei keine zusätzlichen Netzentgelte vorgesehen.

Regelungen für große Erzeugungsanlagen und Speicher

Für Stromverbraucher mit einem Bedarf über 100 Megawattstunden im Jahr wird ein Kapazitätspreis eingeführt, der auf der im Vorjahr abgerufenen Leistung basiert. Zudem plant die Bundesnetzagentur ein bundeseinheitliches Einspeiseentgelt für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 30 Kilowatt, sofern der Verbrauch den Schwellenwert von 100 Megawattstunden übersteigt. Für Standalone-Stromspeicher ist ein jährliches Entgelt geplant, das sich analog zum Einspeiseentgelt an der vertraglich vereinbarten Netzkapazität orientiert.

Anreize für netzdienliches Verhalten

Um die Kosten für den Netzausbau und Redispatch-Maßnahmen zu reduzieren, soll die neue Systematik Anreize für ein netzdienliches Verhalten setzen. Netzbetreiber werden verpflichtet, dynamische Netzentgelte einzuführen und Netzengpässe transparent zu machen, um Projektierern bei der Standortwahl für neue Anlagen eine bessere Orientierung zu bieten. Nach der aktuellen Konsultationsphase plant die Behörde eine finale Festlegung zum Jahresende, um den Marktteilnehmern eine zweijährige Umsetzungsfrist bis zum Inkrafttreten 2029 zu gewähren. Stellungnahmen können noch bis zum 18. September 2026 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Quelle: https://www.photovoltaik.eu/recht/bundesnetzagentur-legt-neuen-entwurf-zur-reform-der-netzentgelte-vor

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