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Wirtschaftlichkeit und Finanzierung
Die Kosten einer PV-Anlage hängen stark von den individuellen Rahmenbedingungen und der gewählten Technologie ab – etwa von der Anlagengröße, dem Standort, der Konstruktion (Dach-, Freiflächen- oder Floating-PV) sowie zusätzlichen Komponenten wie Wechselrichtern oder Montagesystemen.
Da jedes Projekt maßgeschneidert geplant wird, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer Anforderungen und Standortdaten.
Unser Sales-Team berät Sie persönlich und ermittelt gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Telefon: +49 89 92566192
E-Mail: sales@sinnpower.com()
Für die Umsetzung einer PV-Anlage von SINN Power stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Verfügung, die je nach Projektgröße, Standort und Unternehmensstruktur individuell kombiniert werden können:
1. KfW-Förderkredite – Zum Beispiel das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ mit zinsgünstigen Darlehen für PV-Projekte.
2. Leasing oder Contracting durch Dritte – Ein externer Partner übernimmt die Finanzierung und oft auch den Betrieb der Anlage, während Sie den erzeugten Strom nutzen.
3. Eigenfinanzierung – Direkte Investition aus Eigenmitteln, bei Bedarf kombiniert mit BAFA-Zuschüssen für bestimmte Effizienz- oder Speicherlösungen.
4. Einnahmen durch Stromvermarktung – Zusätzliche Erträge können über die EEG-Einspeisevergütung oder PPA-Modelle (Power Purchase Agreements) erzielt werden.
Auf Wunsch beraten wir Sie individuell zu den passenden Förder- und Finanzierungsoptionen und begleiten den gesamten Prozess von der Planung bis zur Umsetzung.
Für die Verpachtung einer Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage sind einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten:
• Klarer Eigentumsnachweis oder vertraglich gesichertes Nutzungsrecht.
• Langfristiger Nutzungsvertrag, um die Investition abzusichern.
• Keine Nutzungsrestriktionen wie z. B. Naturschutzauflagen oder bestehende Nutzungsverträge, die der Installation entgegenstehen.
• Zugang zur Fläche für Bau, Wartung und Betrieb der Anlage.
• Vorhandener oder herstellbarer Zugang zum Netzanschlusspunkt.
Ja, abhängig von Bundesland, Standort und Anlagentyp können verschiedene Genehmigungen und Auflagen erforderlich sein:
• Genehmigungspflicht: Je nach Größe, Anlagentyp und Landesbauordnung ist eine Baugenehmigung oder Anzeige erforderlich.
• Netzanschlusszusage: Vor Baubeginn muss der Netzbetreiber den Anschluss bestätigen.
• Wasserrecht (bei Floating-PV): Erforderlich für Installation auf Gewässern, teils mit zusätzlicher Planfeststellung bei öffentlichen Gewässern.
Für Photovoltaikanlagen stehen in Deutschland aktuell zwei Abschreibungsmethoden zur Verfügung:
• Lineare Abschreibung (AfA): Gleichmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer, in der Regel 20 Jahre.
• Degressive Abschreibung: Höhere Abschreibung in den ersten Jahren, derzeit mit bis zu 20–25 % pro Jahr vom Restwert möglich.
Betreiber, die Strom verkaufen, sind in der Regel gewerbesteuerpflichtig. Zudem ist bei Netzeinspeisung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erforderlich.
Welche Methode wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt von der Finanzplanung, der Unternehmensstruktur und möglichen steuerlichen Sonderregelungen ab. Ein Steuerberater kann hier die individuell optimale Strategie festlegen.
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